Aus dem Archiv
Anno 1970
Den
Unterfertigten zur Erinnerung
MEMORANDUM
ZUR ZÖLIBATSDISKUSSION
Die Unterzeichneten, die durch das
Vertrauen der deutschen Bischöfe als Theologen in die Kommission für
Fragen der Glaubens- und Sittenlehre der Deutschen Bischofskonferenz berufen
worden sind, fühlen sich gedrängt, den deutschen Bischöfen folgende
Erwägungen zu unterbreiten.
Unsere Überlegungen betreffen die
Notwendigkeit einer eindringlichen Überprüfung und differenzierten
Betrachtung des Zölibatsgesetzes der lateinischen Kirche für
Deutschland und die Weltkirche in ganzen (weil beide Gesichtspunkte
nicht gänzlich voneinander getrennt werden können). Ob man diese erneute
Prüfung "Diskussion" nennen will oder nicht, ist ein sekundäres,
terminologisches Problem. Über die Frage, wie diese Überprüfung
angestellt werden könnte, soll in folgenden noch einiges gesagt werden
(vgl. bes. V).
I
Die dringliche Forderung nach einer solchen
Überprüfung präjudiziert in keiner Weise eine Entscheidung darüber, was
als Ergebnis resultieren soll oder faktisch herauskommt, Diese Petition ist
keine Forderung von Gegnern des priesterlichen Zölibats. Die
Unterzeichneten haben sich bis jetzt auch gar nicht zu einer gemeinsamen
Ansicht darüber verständigt, was sie über die Sachfrage selbst im
einzelnen meinen. Aber sie sind alle davon überzeugt, daß eine solche
Überprüfung auf hoher und höchster kirchlicher Ebene angebracht, ja
notwendig ist, Nur dazu soll im folgenden etwas gesagt werden, nicht aber
schon zum konkreten Inhalt einer solchen "Diskussion" selbst. Die
Unterzeichner bitten die deutschen Bischöfe, die hier unternommenen
Überlegungen in keiner Weise als eine Bekämpfung dos Zölibats selber
mißzuverstehen.
Wir sind davon überzeugt, daß die
freigewählte Ehelosigkeit in Sinne von Mt 19 nicht nur eine sinnvolle
Möglichkeit christlicher Existenz darstellt, die für die Kirche als
Zeichen ihres eschatologischen Charakters zu jeder Zeit unabdingbar ist,
sondern daß es auch gute theologische Gründe für die Verbindung von
freigewählter Ehelosigkeit und priesterlichem Amt gibt, weil dieses Amt
seinen Träger eben endgültig und umfassend in den Dienst Christi und
seiner Kirche nimmt. In diesem Sinne bejahen wir, was jüngst in dem
"Schreiben der deutschen Bischöfe über das priesterliche Amt"
zum Zölibat gesagt wurde (vgl. Nr. 45,4.Absatz; Nr. 53,2.Absatz). Und in
diesem Sinne sind wir auch davon überzeugt, daß unbeschadet des Ausgangs
der Diskussion das ehelose Priestertum eine wesentliche Form des
Priestertums in der lateinischen Kirche bleiben wird. Es ist darüber hinaus
klar, daß in unserer Kirche für den Weltklerus - im Unterschied zur
protestantischen Praxis - auch im psychologischen und
gesellschaftlich-öffentlichen Bewußtsein ein eheloses Priestertum als
echte und reale Möglichkeit bestehen bleiben muß, wobei das ehelose Leben
durchaus als Verpflichtung auch der Kirche gegenüber übernommen wird. Es
unterliegt auch keinem Zweifel, daß die schon geweihten Priester
selbstverständlich nicht einfach generell und durch eine neue,
möglicherweise modifizierte Gesetzgebung, wie immer sie ausfallen sollte,
aus ihrem Versprechen bei der Weihe entlassen werden könnten. Im Prinzip
bleibt der einmal frei übernommene Zölibat verbindlich und kann nicht in
eine Verpflichtung auf Widerruf umgewandelt werden. Von diesen Gründen her
braucht eine echte Diskussion des Zölibatsgesetzes die Verwirrung in
unseren Priesterseminaren nicht bis zur Unerträglichkeit zu steigern oder
zur weitgehenden Suspendierung aller Entscheidungen bei jungen Menschen zu
führen. Unsere Bitte ist also auch nicht einfachhin mit der Art der
Erörterung oder der "Lösung" dieser Frage in Holland zu
identifizieren, wenn auch die gemeinsame Not und die Dringlichkeit des
Problems für die ganze Weltkirche nicht außer acht gelassen werden
dürfen.
Die Fragerichtung der hier gemeinten
Überprüfung geht folglich nur dahin, ob die bisherige Weise, in der
die priesterliche Existenz realisiert wird, in der lateinischen Kirche die
einzige Lebensform sein könne und bleiben müsse. Die öfter vorgetragenen
Einwände gegen eine solche Überprüfung sind bekannt; Es könne konkret
nur eine Form des priesterlichen Lebens geben; im Falle der Zulassung
anderer Lebensformen sei zu erwarten, daß der ehelose Priester aussterben
würde. Wir verkennen diese Gründe nicht. Wer aber von vornherein
deswegen eine solche Klärung für überflüssig hält, scheint uns wenig
Glauben an die Kraft dieser Empfehlung des Evangeliums und an die Gnade
Gottes zu haben, von der er dann an anderer Stelle wieder behauptet, sie
- also nicht das bloße "Gesetz" - wirke diese Gnadengabe Christi.
II
Eine solche Überprüfung kann
stattfinden. - Es ist theologisch einfach nicht richtig, daß man in neuen
geschichtlichen und gesellschaftlichen Situationen etwas nicht überprüfen
und in diesem Sinne "diskutieren" könne, was einerseits ein menschliches
Gesetz (Gebot der Ehelosigkeit) in der Kirche ist und was als
eine anerkannte Wirklichkeit in einem anderen Bereich der Kirche als reale
Übung besteht (vgl. die Ostkirchen). Das Gegenteil zu behaupten, wird durch
kein ernsthaftes theologisches Argument gestützt. Wenn gesagt würde, der
oberste Hirte der Kirche verbiete eine solche "Diskussion" und er
habe dafür mindestens psychologisch sehr gute und darum auch schwerwiegende
Gründe (weil nämlich eine weitere Diskussion den faktischen Willen
zum Zölibat in der Kirche untergrabe), so ist zu dieser Argumentation
mindestens folgendes zu sagen:
a) Bei der Stellung, die die kirchliche
Lehre des II. Vatikanischen Konzils den Bischöfen zuweist, können die Bischöfe
durch eine solche päpstliche Erklärung (sie einmal im obigen Sinne
vorausgesetzt) nicht aus ihrer eigenen Verantwortung entlassen werden, diese
Frage auch selbst und eigens neu zu überdenken; diese Verantwortung kann
ihnen auch der Papst nicht abnehmen. Sie sind keine Beamte des Papstes oder
lediglich Exekutoren des päpstlichen Willens, sondern als Kollegium (mit
dem Nachfolger Petri) selbst Träger höchster Entscheidungsgewalt in der
Kirche. Als solches Kollegium sind sie auch mindestens anzuhörende Ratgeber
des Papstes (auch wo der Papst von seiner eigenen Primatialgewalt Gebrauch
macht!) , selbst wenn ein solcher Rat ungern gehört würde (vgl. Paulus und
Petrus: Gal 2). Um diese Aufgabe aber erfüllen zu können, müssen die
Bischöfe unter sich und kollegial in eigener Initiative eine solche Frage
prüfen. Wenn schon ein einfacher Untergebener Recht und Pflicht hat, sich
zu fragen, ob er den ihn Übergeordneten nicht in wichtigen Dingen ungefragt
Bedenken und Warnungen vortragen dürfe und müsse, um wieviel mehr gilt
dies auch für die Bischöfe in der katholischen Kirche, auch gegenüber dem
Papst. Und eben dies verlangt eine eigene Prüfung der Angelegenheit.
Es wäre viel besser gewesen, die
verantwortlichen Amtsträger der Kirche hätten schon vor ein paar Jahren
ernsthaft und genau die entstandene Situation geprüft. Dann wären die
notwendigen Überlegungen wahrscheinlich in einer Atmosphäre vorlaufen, die
der Sache günstiger gewesen und nicht mit so viel Emotionen geladen worden
wäre. Dies ändert aber nichts daran, daß die erwähnte Überprüfung heute
noch dringender geworden ist.
b) Eine Diskussion ist bekanntermaßen
schon in Gang, und es ist eine Tatsache, mit der hart und nüchtern zu
rechnen ist, daß diese Auseinandersetzung weitergeht. Wenn sie nicht
auf hoher und höchster Ebene fortgeführt wird, dann sicher auf den
niedrigeren Stufen (ganz abgesehen von den Massenmedien). Wenn sie aber nur
hier weitergeführt wird, dann ist zu erwarten, daß sie Formen annimmt,
welche die Bischöfe vor äußerst schwierige Situationen stellen, die sie
nicht leichten Herzens zulassen können, z. B. öffentliche Abstimmungen,
die ihrer Autorität aufs höchste schaden; kollektiv sich äußernder
Ungehorsam; Massenaustritte von Priestern aus ihrem priesterlichen Beruf
usw. Es ist - wie schon das Beispiel Roboams im Alten Testament beweist -
auch nicht wahr, daß jede Härte in der Aufrechterhaltung einer Position
zum Sieg und jedes "Nachgeben" zum Untergang führt (vgl. l Kg 11
- 12). Diejenigen, welche entschieden für die bisherige
Zölibatsgesetzgebung eintreten, hätten sich im Laufe der letzten Jahre
in einem Geist des Mutes und des persönlichen Engagements auch durch
praktisch überzeugende Argumente einsetzen sollen, also in einer
"offensiven" Taktik. Stattdessen hat man sich doch weitgehend
hinter dem "Gesetz" verschanzt, und ließ Regenten, Spirituale und
andere an der konkreten Front kämpfen. Diese Situation kommt nun an den Tag
und drängt unaufhaltsam nach einer genuinen Antwort.
III
Solche Erwägungen in Sinne einer
Überprüfung müssen angestellt werden. - Es ist nicht wahr, daß in
dieser Frage alles klar bzw. sicher sei und daß man nur mit Gottvertrauen
und Mut an dem Bisherigen festhalten müsse. Man muß ehrlich zugeben, daß
die Enzyklika "Sacerdotalis Coelibatus" vom 24. Juni 1967 über
vieles nichts sagt, worüber hätte gesprochen werden müssen, und daß sie
in manchem sogar hinter der Theologie des Zweiten Vatikanischen Konzils
zurückbleibt (ganz abgesehen von der gewählten Sprachform, in der über
diesen Sachverhalt die Rede ist). Auf jeden Fall ist sie höchst ineffizient
geblieben und hat bei jungen Priestern eher den Eindruck erweckt, hier werde
etwas verteidigt, was dann doch fallen werde, so wie es in manchen
Rückzugsgefechten der amtlichen Kirche geschehen ist (vgl. z.B. nur die
verschiedenen Phasen der Liturgiereform). Es ist sehr vieles genauer zu
überlegen hinsichtlich psychologischer, soziologischer, rechtlicher,
spiritueller, moralischer und theologischer Fragen und in Blick auf die
häufig zu sehr übersehenen Probleme der konkreten Lebensform des heutigen
ehelosen Priestertums (bis zu den Fragen über auch heute noch unwürdige
Formen, unter denen sich die Dispens von der Zölibatsverpflichtung
abspielt).
Es ist auch nicht so, daß das ganze
Problem des Priestermangels in Zusammenhang dieser Überlegungen keine Rolle
zu spielen habe. Natürlich ist der Priestermangel nicht allein durch die
Zölibatsverpflichtung bedingt, sondern hat auch viele andere und tiefer
liegende Gründe. Es wäre aber dennoch falsch, daraus zu schließen, daß
die beiden Dinge gar nichts miteinander zu tun hätten. Wenn ohne
Modifizierung der Zölibatsgesetzgebung ein genügend großer
Priesternachwuchs nicht zu gewinnen ist – und diese Frage ist auch für
unser Land immer noch bedrohlich offen - , dann hat die Kirche einfach die
Pflicht, eine gewisse Modifizierung vorzunehmen. Die Überzeugung, daß Gott
auf jeden Fall genügend ehelose Priester durch seine Gnade zu allen Zeiten
erwirken werde, ist eine gute und fromme Hoffnung, theologisch aber
unbeweisbar und kann in diesen Überlegungen nicht der einzige,
ausschlaggebende Gesichtspunkt bleiben. Gerade die jungen Priester, die noch
einen großen Teil ihres priesterlichen Lebens und ein steigendes Ausmaß
ihres Dienstes für die Kirche vor sich sehen, fragen sich angesichts dieses
akuter werdenden Priestermangels, wie diese Lebensprobleme der Kirche und
ihres eigenen Amtes in einigen Jahren noch gemeistert werden können, wenn
sie selbst einmal größere Verantwortung übernehmen müssen. Für sie
genügt der ideale Blick nach rückwärts nicht, auch wenn sie selbst an der
von ihnen gewählten Lebensform festhalten.
Es ist auch dringend vor der Argumentation
zu warnen, die Zahl der wirklichen Katholiken werde in Zukunft sehr rasch so
klein sein, daß auch ein zahlenmäßig kleiner eheloser Klerus genügen
werde. Wenn wir vielleicht auch aus den verschiedensten Gründen eine solche
Entwicklung in etwa vorauszusehen haben, so darf so etwas dennoch nicht zum
Grund eines resignierenden Defaitismus oder zu einer Ideologie des
"kleinen Restes" gemacht worden. Die Kirche muß missionarische
Kräfte zur Offensive haben, wo immer eine solche möglich ist. Die
bisherige Zölibatsgesetzgebung kann jedenfalls nicht zum absoluten Fixpunkt
der Überlegungen gemacht werden, nach dem sich alle anderen
kirchlichen und pastoralen Erwägungen ausschließlich zu richten hätten.
Wenn bei allen "schwersten Bedenken" selbst der Papst offenbar die
Vorstellung der Weihe älterer verheirateter Männer ("viri probati")
nicht von vornherein und schlechterdings als indiskutabel zurückweist (sie
wird ja auch in einigen Fällen schon praktiziert), dann ist doch schon
damit gesagt, daß neue Überlegungen die bisherige Zölibatsgesetzgebung
und -praxis überprüfen können. Wir müssen auch - soweit wir unsere
Theologiestudenten kennen - gestehen, sehr oft den Eindruck zu haben, daß
die jetzige Regelung bei uns in einen nicht unerheblichen Ausmaß nicht
bloß zu einer Schrumpfung der Zahl der Priesteramtskandidaten, sondern auch
zu einer Senkung der Begabung, damit faktisch der Anforderungen und auch der
Einsatzfähigkeit der künftig noch zur Verfügung stehenden Priester
führt; dies gilt unbeschadet einer sehr kleinen Zahl hochbegabter
Theologen, die nicht selten über ein Zweitstudium zu uns stoßen.
Diejenigen, die ihrem Bischof versichern, sie hätten hinsichtlich der
Übernahme des Zölibats keine Schwierigkeiten, haben dadurch noch längst
nicht bewiesen, daß sie für die Weihe geeignet sind.
Dabei bleibt auch die Frage
noch offen, wie weit solche Erklärungen wirklich ohne innere Vorbehalte
gegeben werden und von den Bischöfen ernst genommen werden können.
Jüngste Erfahrungen belegen dies fast überall. Die gegebenen oder zu
befürchtenden Abstimmungsergebnisse über den Zölibat unter den Alumnen
veranlassen ihrerseits sehr ernste Bedenken. Die wirkliche Lage ist
in den meisten Konvikten und Seminaren höchst alarmierend.
IV
Wo es sich um eine Sache handelt, die kein
Dogma im strengen Sinne ist, hat auch ein kirchlicher Gesetzgeber die
Pflicht, die Auswirkungen seiner Gesetzgebung (einschließlich des
Festhaltens an einer solchen) gebührend mitzuberücksichtigen. Dabei muß
zuerst an jene Auswirkungen gedacht werden, die einerseits voraussehbar sind
und anderseits einen größeren Schaden (im Vergleich zum Guten seiner
Absichten) bewirken. Dies gilt auch dann, wenn diese Auswirkungen "an
sich" nicht zu sein brauchten und in gewisser Weise eine nicht sein
sollende Reaktion derer darstellen, die von einem solchen "Gesetz"
betroffen werden. Auch ein kirchlicher Gesetzgeber kann nicht bloß sagen:
Unser "Gesetz" und unsere Absichten sind an und für sich
inhaltlich gut, formal legitim und können nur gute Folgen haben, sofern
dieses "Gesetz" (wie es sein sollte) beachtet wird. Jeder
Gesetzgeber muß auch die faktischen Folgen seiner Anordnungen
mitbedenken. Diese einfache, im ersten Augenblick abstrakt erscheinende,
aber keineswegs nebensächliche Erwägung scheint nicht überall hinreichend
angestellt zu werden. Wir haben diese Frage schon objektiv von seiten der
Erfüllung des kirchlichen Auftrags und des Amtes her in den Blick gefaßt
(Vorrangigkeit des pastoralen Heilsdienstes, Priestermangel, qualitative
Anforderungen an den Priester usf.). Dieses Problem ist aber auch von der
Realisierbarkeit des ehelosen Lebens des heutigen jungen Priesters her zu
bedenken (vgl. z.B. die Frage der häuslichen Versorgung -
"Haushälterin"; Die zunehmende Vereinsamung und der Verlust
echter "Anerkennung" bei vielen Priestern inmitten vieler
Gemeinden; die Unsicherheit des Priesterbildes; die Entscheidungsschwäche
und die psychische Labilität vieler junger Menschen, in der heutigen
sexuell überreizten Gesellschaft ein "gesundes" eheloses Leben
führen zu können usw.). Die dadurch im ganzen stark veränderte Situation
ist für sich noch kein durchschlagendes Argument gegen das
Zölibatsgesetz, verlangt aber eine sehr ernsthafte Überprüfung der Frage
unter sehr vielen Gesichtspunkten.
V
1. Die Neuüberprüfung der Zölibatsfrage
müßte von den deutschen Bischöfen zunächst unter sich geschehen.
Selbstverständlich wären dabei Fachleute aus allen Gebieten heranzuziehen,
die für eine wirkliche Klärung dieser Frage in Betracht kommen. Es ist
auch nicht einzusehen, warum hierbei nicht unbefangene unmanipulierte und
wirkliche Vertretungen der Priester und vor allem der jüngeren Geistlichen
herangezogen werden könnten. In einem anderen Falle würde der Episkopat
nur den Eindruck erwecken, er glaube gar nicht wirklich an die innere Kraft
der evangelischen Empfehlung des ehelosen Lebens "um des Himmelreiches
willen", sondern nur an die Macht einer formalen Autorität. Eine
solche positive Bestandsaufnahme und Aufarbeitung des Problems muß
auch deswegen stattfinden, weil die Sache des Zölibats selbst unter
den Bedingungen der heutigen Öffentlichkeit und Gesellschaft - soweit dies
nur geht - bei allem Wissen um sehr deutliche Grenzen dieses Bemühens
verständlich und sinnvoll dargestellt werden muß. Er wird ein
"Ärgernis" bleiben, aber dies entbindet nicht, ihn mit den besten
Gründen werbend zu empfehlen, falls eine Überprüfung ernsthaft angestellt
wird und zu positiven Ergebnissen kommen kann (vgl. auch oben Abschnitt l).
Wenn wir auch wissen, daß der Zölibat primär eine Frucht geistlicher
Erfahrung ist, so müssen wir doch auch als Vertreter der theologischen
Wissenschaft auf diese positive, klärende und unumgängliche
Funktion einer Überprüfung aufmerksam machen.
2. Wir sind darüber hinaus auch der
Überzeugung, daß der deutsche Episkopat bei Paul VI. für eine ernsthafte
Überprüfung der Zölibatsgesetzgebung und seiner eigenen Erklärungen und
Maßnahmen eintreten sollte. Dazu haben die Bischöfe das Recht und nach
unserer Meinung in der heutigen Situation auch eine wirkliche Pflicht. Eine
echte "Diskussion", die schon längst an die Stelle des
öffentlichen Geredes hätte treten sollen, würde auch hier kein Präjudiz
für eine negative Lösung der Frage bedeuten. Eine solche Überprüfung
sollte nicht unter der Voraussetzung erfolgen, Kirche und Papst ständen
einfach vor den Dilemma, den Zölibat "abzuschaffen" oder ohne
jede Nuance an der bisherigen Gesetzgebung und Praxis festzuhalten. Dieses
Dilemma besteht in dieser Form nicht. Wir sind der Überzeugung, daß diese
Frage von Rom nur in einer wirklich echten und kollegialen Zusammenarbeit
mit dem Episkopat der Welt geklärt werden kann. Jedes weitere Vorgehen nach
Art der letzten Schritte gefährdet die effektive Autorität des
kirchlichen Amtes (des Papstes und der Bischöfe) auf das äußerste. Wir
bitten die deutschen Bischöfe angesichts der jüngsten Entwicklungen in
dieser Frage um eine baldige Intervention in Rom. Die Erfahrungen, die man
mit "Humanae vitae" und auch in dieser unserer Frage (gerade in
den letzten 10 Tagen) bisher gemacht hat, zeigen, was sich
ereignet und wie die Schwierigkeiten sich geradezu tragisch steigern,
wenn diese Zusammenarbeit fehlt. Eine solche Meinung bestreitet oder
beschränkt den päpstlichen Primat nicht. Sie ist nur die Anwendung des
selbstverständlichen Satzes, daß auch der Papst bei seinen Entscheidungen
die "apta media" zur Findung einer richtigen Entscheidung anwenden
muß. In der heutigen Situation gehört eine solche Zusammenarbeit mit dem
Weltepiskopat, die kein bloßes "Scheingefecht" ist, praktisch
für solche Fragen wie die eben genannten, zu diesen "apta et - hodie
necessaria - media".
Unsere Stellungnahme wird man vielleicht mit dem Urteil der Zwiespältigkeit
oder gar der Widersprüchlichkeit belegen oder übergehen. Die
tatsächlichen Schwierigkeiten liegen aber in der vielfach verwirrten
objektiven Situation, die ein Ergebnis vieler Faktoren ist. Wir wollten uns
dieser Lage stellen, ohne die Kraft und den Anspruch des Evangeliums zu
übergehen. Wir haben den deutschen Bischöfen keine Vorschriften zu machen.
Wir haben aber das Recht und die Pflicht, in dieser notvollen Situation den
Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund unseres Amtes als
Theologen und unseres Auftrags als Consultoren in aller Ehrfurcht vor ihrem
hohen und verantwortungsvollen Amt zu sagen, daß sie in der Zölibatsfrage
eine neue Initiative ergreifen müssen und weder durch die bisherige Praxis
der Kirche noch durch die Erklärungen des Papstes allein sich davon
dispensiert halten dürfen.
9. Februar 1970
gez. Ludwig Berg, Mainz
gez. Alfons Deissler, Freiburg
ges. Richard Egenter, München
gez. Walter Kasper, Münster
gez. Karl Lehmann, Mainz
gez. Karl Rahner, Münster-München
gez. Joseph Ratzinger, Regensburg
gez. Rudolf Schnackenburg, Würzburg
gez. Otto Semmelroth, Frankfurt